Wen ihr die Räumlichkeit für Bowling oder Billard anmietet, gilt die folgende Hausordnung als vereinbart:
- Jeder Gast erklärt sich mit dem Betreten der Räumlichkeit mit dieser Hausordnung einverstanden.
- Der Aufenthalt in der Räumlichkeit ist nur zulässig in Verbindung mit einer getätigten Kaufleistung (Raummiete).
- Das Nutzungsentgelt für die Benützung der Räumlichkeit (Bowling und/oder Billard) ist im vorhin an der angegebenen Stelle mittels einer Bankomatkassa oder bar zu bezahlen.
- Eine mehr als 15 Minuten andauernde technische Störung im Bowlingbahnbetrieb berechtigt lediglich zu einer zeitlich anteiligen Rückzahlung des Nutzungsentgeltes, nicht jedoch zu weitergehenden Forderungen (Schadenersatz, etc.).
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände jeder Art (Garderobe, Taschen, Handys, etc.).
- Im gesamten Bereich gilt absolutes Rauchverbot sowie ein Verbot zur Einnahme von Suchtmitteln.
- Sichtlich angetrunkene Personen haben keinen Zutritt.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor Personen die unangenehm, durch ihre Handlungen oder ihr Benehmen, auffallen der Räumlichkeit zu verweisen.
- Eltern/Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder (Verletzung, Beschädigung von Spielgeräten und oder an der Gesamtanlage).
- Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Verletzungen.
- Vandalismus und mutwilliges Beschädigen/Zerstören vom Eigentum des Betreibers wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
- Das Betreten der Bowlingbahn über die Foullinie (Anlauflinie) hinaus ist nicht gestattet. Eltern/Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder.
- Nicht in den Ballrücklauf greifen oder Gegenstände auf oder in den Ballrücklauf stecken. Verletzungsgefahr! Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Bowling-/Billardkugeln dürfen nur bestimmungsgemäß im dafür vorgesehenen Bereich verwendet werden und nicht darüber hinaus bewegt werden.
- Sobald die Bowlinganlage ausgeschaltet ist, dürfen keine Bälle mehr auf die Bahn geworfen werden.
- Nach der Benützung der Räumlichkeit ist der selbst mitgebrachte/verursachte Müll in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter im Garderobenraum zu entsorgen oder aus dem Lokal mitzunehmen und der benützte Bereich geräumt/gereinigt für den nächsten Besucher zu hinterlassen.
- Personen mit schmutzigem Schuhwerk ist das Betreten des Lokals untersagt bzw. sind die Schuhe unmittelbar nach dem Betreten auszuziehen.
- Im Falle einer übermäßigen Verschmutzung des Lokals werden die für die Beseitigung anfallenden Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Zu Zwecken der Überwachung der Vertragserfüllung ist die Räumlichkeit mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet.
- Je nach Buchungslage kann die Räumlichkeit auch zeitgleich durch eine andere Besuchergruppe (Bowling/Billard) benutzt werden. Auf eine für beide Gruppen angenehme wechselseitige Benützung ist acht zu geben.
- Reservierungen sind beiderseitig unverbindlich, bei Nicht- Erscheinen innerhalb von 5 Minuten nach dem Reservierungstermin wird die Räumlichkeit bei Möglichkeit an den nächsten Interessenten vermietet.